Seit dem 1. August 2024 gilt der EU AI Act – das weltweit erste Gesetz zum Umgang mit künstlicher Intelligenz - auf staatsübergreifender Ebene. Dieses Gesetz hat das Ziel, Vertrauen in KI-Systeme zu schaffen, Unternehmen klare Regeln für die Entwicklung und Nutzung zu geben und gleichzeitig die Gesellschaft vor potenziellen Risiken zu schützen. Es schafft eine wichtige Grundlage für die sichere Nutzung und Weiterentwicklung von KI-Systemen.
Das Gesetz folgt einem risikobasierten Ansatz und unterscheidet vier Risikostufen:
Obwohl der AI Act ein EU-Gesetz ist, betrifft er auch die Schweiz. Besonders relevant ist dies für:
Natürlich haben wir uns gefragt, was der EU AI Act für die Softwarequalitätssicherung und das Testing bedeutet. Wir haben die wichtigsten Punkte in diesem Blog zusammengetragen.
Insbesondere für Hochrisikosysteme gelten klare Vorschriften, welche sich direkt auf das Testing auswirken und nun gesetzlich vorgeschrieben sind. Dies bedeutet, dass spezifische Tests durchgeführt werden müssen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Dazu gehört die Validierung von Funktionalitäten, die Identifizierung und Minimierung von Risiken sowie die Dokumentation aller Testergebnisse zur Konformitätsbewertung.
Es muss nachweislich sichergestellt werden, dass sämtliche Anforderungen sinngemäss umgesetzt wurden und im Rahmen eines Risikomanagementsystems getestet und geprüft sind.
Diese Tätigkeit ist als kontinuierlicher, iterativer Prozess über den gesamten Lebenszyklus des KI-Systems zu implementieren. Teststrategien müssen explizit dazu beitragen, dass die Zweckbestimmung sichergestellt ist. Testaktivitäten müssen im gesamten Entwicklungsprozess verankert sein.
Trainings-, Validierungs- und Testdaten für KI-Modelle müssen klare Qualitäts- und Governance-Kriterien erfüllen. Dazu gehören:
Bei KI-Systemen, die nicht mit Daten trainiert werden, gelten diese Punkte ausschliesslich für die Testdaten.
Synthetische Test- und Trainingsdaten spielen eine zentrale Rolle im Schutz personenbezogener Daten und zur Vermeidung von Verzerrungen. Insbesondere bei personenbezogenen Daten fordert das KI-Gesetz die Verwendung synthetischer oder anonymisierter Daten.
Das KI-Gesetz setzt deshalb insbesondere bei personenbezogenen Daten die Nutzung synthetischer oder anonymisierter Daten voraus und definiert gewisse Ausnahmeregeln für die Bearbeitung von realen Personendaten.
KI-Systeme produzieren oft grosse Mengen synthetischer Daten, die schwer von echten zu unterscheiden sind. Solche Daten müssen eindeutig deklariert werden.
Die Einrichtung eines Qualitätsmanagement-Systems ist eine zwingende Voraussetzung für die Anbieter. Es wird eine technische Dokumentation vorausgesetzt, die unter anderen Aspekten folgende Punkte umfassen sollte:
Diese Elemente helfen dabei, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die Transparenz des gesamten Prozesses sicherzustellen.
Das KI-Gesetz nutzt die Begrifflichkeit von Tests unter Realbedingungen, welche zusätzliche Verpflichtungen mit sich bringen. Es ist deshalb wichtig zu erkennen, wann von einem solchen Test auszugehen ist. Merkmale dafür sind:
Für Hochrisiko-KI-Systeme gelten für Testaktivitäten unter Realbedingungen ausserhalb von KI-Reallaboren eine Vielzahl von Auflagen. Die wichtigsten zusammengefasst:
Möchtest du mehr über das Testing von KI-Systemen erfahren? Unsere Trainings und Beratungsangebote helfen dir dabei, gesetzliche Anforderungen sicher umzusetzen.
Sie möchten unsere Expertise nutzen und technologische Innovationen umsetzen?
Haben Sie eine Frage oder suchen Sie weitere Informationen? Geben Sie Ihre Kontaktinformationen an und wir rufen Sie zurück.